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Non liquet

Non liquet Logo #42000 Der lateinische Begriff non liquet kommt ursprünglich aus dem römischen Gerichtsverfahren und bedeutet "es ist nicht klar". Auch heute wird im Verfahrensrecht bei Beweisproblemen mit non liquet eine Situation bezeichnet, in der weder der Tatsachenvortrag der einen noch der anderen Seite bewiesen werden kann. Die Folgen einer Nonliquet-Lage des.....
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Non_liquet

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non liquet Logo #40204(lat.) 'es ist nicht klar'. Der Grundsatz findet sich sowohl im Zivilprozess als auch im Strafprozess und betrifft ein Beweisproblem. Es besteht ein Zustand, indem weder der eine noch der andere Umstand bewiesen werden kann - es besteht Unklarheit über eine Behauptung. Im Zivilprozeß entscheidet dann die Beweisverteilung. Ist eine Partei für ein...
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/40204

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non liquet Logo #42834Von non liquet (lat.) spricht man, wenn eine strittige Frage vor Gericht nicht aufgeklärt werden kann. Die Unklarheit gereicht der Partei zum Nachteil, die die Beweislast hat. Beispiel: V verklagte den M auf Zahlung von ausstehenden Mietzinsen. M trägt vor, dass der Anspruch nicht in der geltend gemachten Höhe besteht, da er berechtigt war, wege...
Gefunden auf https://www.lexexakt.de/glossar/nonliquet.php

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Non liquet Logo #42295Non liquet (lat.), es ist nicht klar.
Gefunden auf https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

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non liquet Logo #42871unentschieden, nicht lösbar (besonders in der Juristensprache).
Gefunden auf https://www.wissen.de//lexikon/non-liquet
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